Allgemeine Geschäftsbedingungen
Niklas König – Leadflow, Im Melchersfeld 42, 41468 Neuss, Deutschland
(nachfolgend „Leadflow" genannt)
gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.
Präambel
Leadflow ist eine Performance-Marketing-Agentur mit Sitz in Neuss. Leistungsschwerpunkte sind insbesondere die Konzeption, Erstellung und Verwaltung von Meta-Ads-Kampagnen, der Aufbau von Funnels (insbesondere mit Perspective), die Erstellung von E-Mail-Kampagnen und Automatisierungen, die Einrichtung von Buchungskalendern, Webdesign und Landingpage-Copy sowie die Entwicklung und Vermarktung digitaler Online-Produkte. Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen Leadflow und seinen unternehmerischen Auftraggebern.
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Leadflow mit seinen Kunden schließt, sofern es sich dabei um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde" oder „Auftraggeber" genannt) handelt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Leadflow ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch dann, wenn Leadflow in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Leistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von Leadflow / Mitwirkung des Kunden
(1) Leadflow erbringt Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich Performance Marketing. Hiervon umfasst sind insbesondere die Konzeption, Beratung, Gestaltung, Durchführung und Verwaltung von Werbekampagnen (insbesondere Meta Ads), der Aufbau und die Optimierung von Funnels, die Erstellung von E-Mail-Kampagnen und Automatisierungen, die Einrichtung von Buchungskalendern, Webdesign, Landingpage-Copy sowie die Erstellung und Vermarktung digitaler Online-Produkte. Der konkrete Leistungsinhalt wird jeweils in einem Einzelvertrag (Angebot, Auftragsbestätigung oder individuellem Vertrag) vereinbart.
(2) Soweit nicht ausdrücklich abweichend in Textform vereinbart, schuldet Leadflow dem Kunden ausschließlich die Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten und nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Die ergänzenden Regelungen zu werkvertraglichen Leistungen in § 4 bleiben unberührt.
(3) Leadflow garantiert ausdrücklich keinen Werbe-, Marketing- oder Verkaufserfolg. Insbesondere wird keine bestimmte Anzahl an Leads, Terminen, Kontaktanfragen, Verkäufen, Umsätzen, Klickraten, Conversion-Rates oder vergleichbaren Kennzahlen geschuldet. Der Vergütungsanspruch von Leadflow besteht unabhängig vom tatsächlichen Kampagnen- oder Werbeerfolg. Eine Rückerstattung gezahlter Vergütung wegen ausgebliebener oder hinter den Erwartungen zurückbleibender Ergebnisse ist ausgeschlossen.
(4) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Zugängen, Daten, Texten, Bild- und Videomaterialien, Freigaben sowie inhaltlichen Informationen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert oder verzögert dadurch die Leistungserbringung durch Leadflow, bleibt der Vergütungsanspruch von Leadflow unberührt.
(5) Dem Kunden ist bekannt, dass Drittanbieter wie insbesondere Meta (Facebook/Instagram), Google, TikTok oder vergleichbare Plattformen jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekonten, Werbekampagnen oder einzelne Anzeigen ohne Nennung von Gründen einzuschränken, zu pausieren, zu sperren oder einzustellen. Für ein solches Vorgehen der Drittanbieter ist Leadflow nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Leadflow bleibt in diesen Fällen unberührt.
(6) In Bezug auf die Ausführung der Dienstleistungen steht Leadflow ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(7) Leadflow ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer oder sonstige Dritte erbringen zu lassen.
(8) Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbe- und Mediakosten (insbesondere Werbebudgets bei Meta, Google etc.) sowie Kosten für vom Kunden genutzte Drittsoftware und Tools sind nicht in der Vergütung von Leadflow enthalten und vom Kunden separat unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Anbieter zu tragen.
(9) Weist der Kunde Leadflow an, Kampagnen zwischenzeitlich zu pausieren, oder ist eine Pausierung der Kampagne ohne Verschulden von Leadflow notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch von Leadflow nicht.
(10) Der Kunde ist für die Rechtskonformität der Werbeanzeigen, Landingpages, Funnels, Inhalte, Produktdarstellungen, Preisangaben sowie sämtlicher von ihm freigegebener Inhalte ausschließlich selbst verantwortlich. Eine rechtliche Prüfung durch einen Rechtsbeistand des Kunden vor Veröffentlichung wird ausdrücklich empfohlen. Eine Rechtsberatung durch Leadflow findet nicht statt.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen Leadflow und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform (insbesondere per E-Mail) sowie mittels kaufmännischen Bestätigungsschreibens (KBS) erfolgen.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von Leadflow unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise kraft Gesetzes überwiegend dem Werkvertragsrecht unterfällt (insbesondere bei Erstellung von Funnels, Landingpages, Webdesign-Werken oder Online-Produkten als abgeschlossenes Werk) und damit abnahmebedürftig ist, gelten in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2 bis 9.
(2) Leadflow kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils die Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Leistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Leistungen die vereinbarten Anforderungen im Wesentlichen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Leadflow kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Die Leistung gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Leadflow nicht in Textform erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
(5) Soweit erhebliche Mängel festgestellt werden, ist Leadflow verpflichtet und berechtigt, diese nachzubessern. Leadflow ist berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen, vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf entsprechende Aufforderung von Leadflow hin nicht binnen 7 Werktagen in Textform erklärt.
(7) Stellt der Kunde das Werk produktiv ein (z.B. Schaltung des Funnels, Veröffentlichung der Landingpage, Live-Schaltung der Kampagne), gilt dies ebenfalls als Abnahme.
(8) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, bleiben nur im Rahmen der Haftungsregelung in § 13 bestehen.
(9) Sofern Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, keine erheblichen Mängel im Sinne dieser Bestimmungen darstellen, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die von Leadflow angegebenen und mitgeteilten Preise sind verbindlich. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarung – sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Bei monatlich wiederkehrenden Leistungen erfolgt die Zahlung als monatliche Vorauszahlung jeweils zu Beginn des Leistungszeitraums.
(3) Als Zahlungswege akzeptiert Leadflow insbesondere Zahlungen über Stripe (einschließlich der dort angebotenen Zahlungsmethoden wie Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay, PayPal, SEPA-Lastschrift) sowie Überweisung gegen Rechnung. Welche Zahlungswege im Einzelfall zur Verfügung stehen, ergibt sich aus dem Angebot bzw. dem Bezahlvorgang.
(4) Im Rahmen einzelner Projekte (insbesondere werkvertraglicher Leistungen) kann eine Ratenzahlung in zwei oder mehreren Raten vereinbart werden, beispielsweise eine Vorauszahlung bei Vertragsschluss und eine weitere Rate bei einem definierten Meilenstein (z.B. Live-Stellung der Kampagne). Maßgeblich ist die jeweilige Individualvereinbarung.
(5) Leadflow stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße, die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus.
(6) Für den Fall, dass Lastschriften oder Kartenzahlungen nicht eingezogen werden können oder rückgebucht werden, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Leadflow zu überweisen und die durch die Rückbuchung entstandenen Kosten zu übernehmen.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung von Leadflow anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden.
(8) Leadflow ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung einmal jährlich, frühestens jedoch nach Ablauf von zwölf Monaten seit Vertragsbeginn, entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI, Basisjahr 2020 = 100), veröffentlicht durch das Statistische Bundesamt, anzupassen, soweit sich der Index seit der letzten Anpassung um mindestens 2 % verändert hat. Maßgeblich ist die prozentuale Veränderung des Indexwertes im Monat Oktober des Vorjahres gegenüber dem Oktober des Jahres der letzten Anpassung. Eine Anpassung wirkt ausschließlich für die Zukunft. Leadflow informiert den Kunden mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden der Anpassung in Textform.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Sofern nichts anderes individuell vereinbart wird, beträgt die Mindestlaufzeit des Vertrages 3 Monate ab Vertragsbeginn. Die ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um einen weiteren Monat, sofern er nicht zuvor mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail).
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei Leadflow eingegangen ist und die für die Leistung notwendigen Daten und Mitwirkungshandlungen des Kunden vollständig vorliegen.
(2) Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist Leadflow berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich des offenen Betrages auszusetzen.
(3) Ist der Kunde im Fall einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten in Verzug, ist Leadflow berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. In diesem Fall kann Leadflow die gesamte bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin geschuldete Vergütung als Schadensersatz geltend machen, abzüglich ersparter Aufwendungen sowie etwaiger anderweitiger Erwerbsmöglichkeiten, die Leadflow während dieses Zeitraums tatsächlich erzielt hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 8 Erfüllung
(1) Leadflow erbringt die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und ist berechtigt, sich uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Leadflow gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Leadflow unberührt.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Leadflow zu wahren. Leadflow behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über das Unternehmen oder seine Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder sonstige Dritte – insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik – zivilrechtlich zu verfolgen und gegebenenfalls zur Strafanzeige zu bringen.
§ 10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass die Leadflow überlassenen Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos, Logos, Grafiken, Markennamen) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Vertrages erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Leadflow von jeglicher Inanspruchnahme Dritter aufgrund einer Verletzung dieser Pflicht auf erstes Anfordern frei. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Leadflow erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Leadflow für den Kunden erstellt wurden (insbesondere Konzepte, Strategien, Funnels, Landingpages, Texte, Kampagnenstrukturen, Werbeanzeigen, E-Mail-Sequenzen, Automatisierungen, Designs, Auswertungen, Dokumentationen, Datensammlungen sowie sonstiges im Rahmen der Auftragserfüllung entstandenes Knowhow).
(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Absatz 1 steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung durch den Kunden.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, gehen die Nutzungsrechte nach Absatz 1 vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate auf den Kunden über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte – auch an mit dem Kunden verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG – ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung im Sinne des § 23 UrhG.
§ 12 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von Leadflow anderweitig eingeräumt.
§ 13 Haftung
(1) Leadflow haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Leadflow nur:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) Die Haftung von Leadflow für einfache Fahrlässigkeit ist der Höhe nach insgesamt auf die Summe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an Leadflow gezahlten Nettovergütung begrenzt.
(3) Leadflow haftet ausdrücklich nicht für den Eintritt eines bestimmten Werbe-, Marketing-, Verkaufs- oder Umsatzerfolgs (siehe § 2 Abs. 3). Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausbleibende Leads, Termine oder Umsätze ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Leadflow haftet nicht für Maßnahmen Dritter, insbesondere nicht für Sperrungen, Einschränkungen oder Einstellungen von Werbekonten oder Kampagnen durch Plattformbetreiber wie Meta, Google oder vergleichbare Anbieter.
(5) Im Rahmen der Absätze 1 und 2 haftet Leadflow nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Strategien, Kennzahlen, Kundendaten, technische und wirtschaftliche Informationen) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit die Informationen nicht offenkundig oder allgemein zugänglich sind.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer des Vertrages sowie für einen Zeitraum von 24 Monaten nach dessen Beendigung fort.
(3) Leadflow ist berechtigt, vertrauliche Informationen an Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer weiterzugeben, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und die Empfänger zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.
§ 15 Datenschutz und KI-Nutzung
(1) Soweit Leadflow im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien hierüber eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (AVV).
(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass Leadflow bei der Erbringung der Leistungen Werkzeuge auf Basis künstlicher Intelligenz (KI) einsetzt. Hierbei werden ausschließlich solche Informationen in KI-Systeme eingegeben, die für die Leistungserbringung erforderlich sind und keine sensiblen personenbezogenen Daten des Kunden oder seiner Endkunden im Sinne von Art. 9 DSGVO darstellen. Die Verarbeitung beschränkt sich in der Regel auf nicht-sensible Geschäftsdaten wie z.B. Namen, Kampagnen-KPIs, Texte und Konzeptinhalte.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber den von ihm betroffenen Personen (insbesondere Endkunden, Interessenten, Leads) eigenverantwortlich zu erfüllen, insbesondere die Bereitstellung einer rechtskonformen Datenschutzerklärung und die Einholung erforderlicher Einwilligungen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Textform, um wirksam zu sein. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche oder textförmliche Bestätigung von Leadflow maßgeblich.
(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Leadflow und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz von Leadflow in Neuss. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist Neuss bzw. das für Neuss zuständige Gericht.
(4) Der Kunde gestattet Leadflow Testimonial- und Referenzwerbung. Leadflow ist berechtigt, den Kunden mit Firmenname, Logo und einer angemessenen Beschreibung der erbrachten Leistungen (Case Study) sowohl während als auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit als Referenz zu nennen, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Werbeanzeigen, Pitch-Decks und Präsentationen. Leadflow ist hierfür zur entsprechenden Nutzung dem Kunden gehörender Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechte berechtigt. Der Kunde kann diese Gestattung aus wichtigem Grund jederzeit in Textform widerrufen; die bloße Beendigung des Vertrages stellt keinen wichtigen Grund dar.
(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder eines auf ihrer Grundlage geschlossenen Vertrages aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Stand: April 2026
Niklas König – Leadflow
Im Melchersfeld 42, 41468 Neuss
E-Mail: rechnungen@leadflow-agentur.de