Besondere Bedingungen für die „Zweite Meinung“
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für die einmalige Leistung „Zweite Meinung“ von Leadflow.
Für sonstige Leistungen und laufende Vertragsverhältnisse von Leadflow gelten gegebenenfalls die hierfür vereinbarten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese finden auf die „Zweite Meinung“ keine Anwendung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
(1) Anbieter der Leistung ist
Niklas König – Leadflow
Im Melchersfeld 42
41468 Neuss
E-Mail: info@leadflow-agentur.de
nachfolgend „Leadflow“.
(2) Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nachfolgend „Kunde“.
(3) Die Leistung wird nicht gegenüber Verbrauchern angeboten. Mit Abschluss der Bestellung bestätigt der Kunde, die Leistung im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu beziehen.
(4) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Leadflow ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen Leadflow und dem Kunden haben Vorrang.
§ 2 Gegenstand der Leistung
(1) Leadflow führt eine einmalige fachliche Prüfung eines vom Kunden benannten Meta-Werbekontos anhand eines standardisierten Katalogs von zwölf Prüfpunkten durch.
(2) Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf leadflow-agentur.de/zweite-meinung/ beschriebene Prüfumfang in seiner zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung.
(3) Die Prüfung umfasst insbesondere die Bereiche: Kontrolle und Eigentum, Tracking und Datenqualität, Kampagnensteuerung, Creative-System sowie Leadqualität und Wirtschaftlichkeit.
(4) Leistungsergebnis sind grundsätzlich:
- ein schriftlicher Befund mit Bewertung der zwölf Prüfpunkte,
- eine Videoerläuterung der wesentlichen Ergebnisse,
- bis zu zehn aus dem Befund abgeleitete Fragen an die bestehende Agentur bzw. den bisherigen Dienstleister des Kunden sowie
- ein Feedbackgespräch von rund 15 bis 20 Minuten zur Klärung offener Verständnisfragen.
(5) Soweit einzelne Prüfpunkte mangels ausreichender Daten, Zugriffsrechte, Fallzahlen oder eindeutiger Zuordnung nicht belastbar bewertet werden können, werden diese als „nicht prüfbar“ ausgewiesen. Leadflow ist nicht verpflichtet, fehlende Daten zu schätzen oder durch Annahmen zu ersetzen.
(6) Der Befund stellt eine fachliche Einschätzung auf Grundlage der zum Prüfzeitpunkt verfügbaren Informationen dar. Er stellt insbesondere keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar.
(7) Leadflow spricht im Rahmen des Befunds keine Empfehlung darüber aus, ob der Kunde einen bestehenden Agenturvertrag verlängern, ändern oder beenden soll.
(8) Nicht Bestandteil der Leistung sind insbesondere: die operative Änderung oder Optimierung von Kampagnen, die laufende Betreuung des Werbekontos, die Umsetzung der festgestellten Maßnahmen sowie die Kontaktaufnahme mit der bestehenden Agentur des Kunden.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Die Darstellung der „Zweiten Meinung“ auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Der Kunde gibt durch Abschluss des von Leadflow bereitgestellten Bestell- bzw. Stripe-Checkouts ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab.
(3) Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Bestellung bzw. Zahlung durch Leadflow oder den eingesetzten Zahlungsdienstleister zustande.
(4) Vor Abschluss der Bestellung erhält der Kunde die Möglichkeit, diese Bedingungen einzusehen und ihrer Geltung zuzustimmen. Die Zustimmung erfolgt durch aktives Setzen des entsprechenden Häkchens im Checkout; ohne diese Zustimmung ist ein Vertragsschluss über den Checkout nicht möglich.
(5) Wird die Leistung außerhalb des Online-Checkouts individuell vereinbart, kommt der Vertrag durch entsprechende Auftragsbestätigung in Textform zustande.
§ 4 Vergütung und Zahlung
(1) Maßgeblich ist der im Zeitpunkt der Bestellung im Checkout ausgewiesene Preis. Der Pilotpreis von 197 € netto gilt für die ersten zehn beauftragten Prüfungen; danach beträgt der Preis 397 € netto.
(2) Sämtliche gegenüber Unternehmern angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmöglichkeiten, insbesondere Stripe oder – sofern individuell vereinbart – per Überweisung.
(4) Die Vergütung ist mit Vertragsschluss bzw. Rechnungsstellung fällig.
(5) Leadflow stellt über die Zahlung eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer aus und übermittelt sie in elektronischer Form an die im Checkout angegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde ist dafür verantwortlich, im Checkout die vollständigen und zutreffenden Angaben zu seinem Unternehmen zu machen.
(6) Bei Kunden mit Sitz im EU-Ausland kann die Umsatzsteuer nach den gesetzlichen Vorgaben entfallen (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers), sofern der Kunde eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt Leadflow die für die Prüfung erforderlichen Informationen und Zugänge zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere:
- der für die Prüfung erforderliche Zugriff auf das Meta-Werbekonto,
- soweit erforderlich und verfügbar der Zugriff auf zugehörige Datenquellen und den Events Manager,
- Angaben zum Geschäftsmodell, Angebot und tatsächlichen Lead- bzw. Verkaufsprozess,
- soweit vorhanden CRM-, Termin-, Qualifizierungs- oder Verkaufsdaten,
- soweit für die Wirtschaftlichkeitsprüfung erforderlich, Angaben zu den relevanten Akquisitionskosten, Kundenwerten und variablen Kosten.
(2) Der Kunde ist nicht verpflichtet, Informationen bereitzustellen, über die er nicht verfügt. Fehlen für einen Prüfpunkt notwendige Informationen, kann dieser Prüfpunkt als „nicht prüfbar“ ausgewiesen werden.
(3) Der Kunde sichert zu, zur Bereitstellung der gewährten Zugänge und übermittelten Daten berechtigt zu sein.
(4) Soweit personenbezogene Daten übermittelt werden, stellt der Kunde sicher, dass hierfür eine ausreichende datenschutzrechtliche Grundlage besteht.
(5) Leadflow kann den Kunden auf offensichtlich fehlende oder widersprüchliche Informationen hinweisen. Leadflow ist jedoch nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Daten unabhängig auf deren vollständige Richtigkeit zu überprüfen.
§ 6 Beginn und Dauer der Prüfung
(1) Die reguläre Bearbeitungsfrist beträgt drei Werktage.
(2) Die Bearbeitungsfrist beginnt erst, wenn
- die vereinbarte Vergütung bezahlt ist,
- das erforderliche Onboarding abgeschlossen wurde,
- der erforderliche Meta-Zugriff technisch funktioniert und
- die für die jeweilige Prüfung vorgesehenen Angaben entweder bereitgestellt oder vom Kunden ausdrücklich als nicht verfügbar gekennzeichnet wurden.
(3) Werktage im Sinne dieser Bedingungen sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Leadflow.
(4) Verzögert sich die Prüfung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
(5) Fehlen ausschließlich zusätzliche Daten für einzelne Prüfpunkte, kann Leadflow die Prüfung im Übrigen durchführen und die betreffenden Punkte als „nicht prüfbar“ kennzeichnen.
(6) Fehlt dagegen ein für die Durchführung der Prüfung insgesamt zwingend erforderlicher Zugang, insbesondere der Zugang zum zu prüfenden Werbekonto, beginnt die Bearbeitungsfrist nicht.
§ 7 Neutralitätszusage
(1) Leadflow verpflichtet sich, dem Kunden innerhalb von 30 Kalendertagen nach Auslieferung des Befunds kein eigenes Angebot über die laufende Betreuung des geprüften Werbekontos oder vergleichbare Agenturleistungen zu unterbreiten.
(2) Die Neutralitätsfrist beginnt mit dem Tag nach der Auslieferung des Befunds.
(3) Auch wenn der Kunde während dieser Frist selbst Interesse an einer weitergehenden Zusammenarbeit äußert, wird Leadflow ein entsprechendes Angebot grundsätzlich erst nach Ablauf der Neutralitätsfrist unterbreiten.
(4) Die Neutralitätszusage ist Bestandteil des Vertrags und keine unverbindliche Werbeaussage.
(5) Die Neutralitätszusage hindert Leadflow nicht daran, Rückfragen zum Befund zu beantworten oder das vereinbarte Feedbackgespräch durchzuführen.
§ 8 14-Tage-Geld-zurück-Garantie
(1) Leadflow gewährt dem Kunden unabhängig von gesetzlichen Ansprüchen eine freiwillige 14-Tage-Geld-zurück-Garantie.
(2) Die Garantiefrist beginnt am Tag nach der Auslieferung des schriftlichen Befunds und endet mit Ablauf des vierzehnten Kalendertags. Bei Auslieferung beispielsweise am 1. Oktober endet die Garantie damit mit Ablauf des 15. Oktober.
(3) Innerhalb dieser Frist kann der Kunde die vollständige Rückzahlung der für die „Zweite Meinung“ gezahlten Vergütung verlangen.
(4) Eine Begründung ist nicht erforderlich. Weitere Voraussetzungen bestehen nicht.
(5) Zur Wahrung der Frist genügt eine Mitteilung in Textform, insbesondere per E-Mail an info@leadflow-agentur.de.
(6) Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich über den ursprünglich verwendeten Zahlungsweg und unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Erstattungsverlangens.
(7) Gesetzliche Rechte des Kunden wegen einer nicht vertragsgemäßen Leistung bleiben von dieser freiwilligen Garantie unberührt.
§ 9 Zugriff, Datenverarbeitung und Vertraulichkeit
(1) Leadflow nutzt die bereitgestellten Zugänge ausschließlich zur Durchführung und Erläuterung der vereinbarten Prüfung.
(2) Leadflow nimmt ohne gesonderte Beauftragung keine Änderungen an Kampagnen, Anzeigen, Budgets oder sonstigen Einstellungen des Kunden vor.
(3) Leadflow verlangt grundsätzlich nur die für die Prüfung erforderlichen Zugriffsrechte und keinen Zugriff auf Zahlungsdaten des Kunden.
(4) Der für die Prüfung gewährte Zugriff wird nach Abschluss des vereinbarten Feedbackgesprächs beendet bzw. entfernt, spätestens jedoch sieben Kalendertage nach Auslieferung des Befunds, sofern die Parteien nicht in Textform etwas anderes vereinbaren.
(5) Prüfungsbezogene Arbeitskopien von CRM-Auszügen, Screenshots und vergleichbaren Rohdaten werden grundsätzlich spätestens 30 Tage nach Abschluss der Prüfung gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, eine ausdrückliche Vereinbarung oder ein berechtigtes Interesse an einer längeren Speicherung entgegensteht. Gesetzlich aufzubewahrende Unterlagen, insbesondere Rechnungs- und Buchhaltungsunterlagen, bleiben hiervon unberührt.
(6) Beide Parteien behandeln die ihnen im Rahmen des Auftrags bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Diese Pflicht besteht für 24 Monate über das Ende des Auftrags hinaus. Für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gilt die Vertraulichkeit darüber hinaus, solange die betreffende Information ihren vertraulichen Charakter behält.
(7) Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Leadflow sowie – soweit erforderlich – einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
§ 10 Nutzung des Befunds
(1) Der Kunde erhält an dem individuell für ihn erstellten Befund ein zeitlich unbefristetes, einfaches Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke.
(2) Die Weitergabe des Befunds an die aktuell oder künftig mit dem Werbekonto beauftragte Agentur sowie an Rechts-, Steuer-, Unternehmens- oder sonstige fachliche Berater des Kunden ist gestattet.
(3) Eine öffentliche Veröffentlichung des vollständigen Befunds oder wesentlicher Teile hiervon bedarf der vorherigen Zustimmung von Leadflow in Textform.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Prüfkatalog, die Bewertungslogik oder den Befund als eigenes kommerzielles Prüfprodukt zu vervielfältigen oder weiterzuverkaufen.
§ 11 Haftung
(1) Leadflow haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Leadflow nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
(4) Leadflow übernimmt keine Garantie dafür, dass bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse erreicht werden oder dass eine bestimmte Entscheidung des Kunden wirtschaftlich vorteilhaft ist.
(5) Leadflow haftet nicht für Maßnahmen oder Entscheidungen von Meta, bestehenden Agenturen oder sonstigen Dritten, soweit Leadflow diese nicht zu vertreten hat.
(6) Bewertungen beruhen auf den zum Prüfzeitpunkt zugänglichen und vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten. Leadflow haftet nicht für falsche Schlussfolgerungen, die ausschließlich auf unrichtigen, unvollständigen oder falsch zugeordneten Ausgangsdaten beruhen, sofern deren Fehlerhaftigkeit für Leadflow nicht erkennbar war.
§ 12 Kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht
(1) Die „Zweite Meinung“ wird ausschließlich gegenüber Unternehmern angeboten.
(2) Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht wird daher im Rahmen dieses Vertrags nicht eingeräumt.
(3) Die freiwillige 14-Tage-Geld-zurück-Garantie gemäß § 8 bleibt hiervon unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Neuss ausschließlicher Gerichtsstand. Für sonstige Unternehmer gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen Leadflow und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen zu Dokumentationszwecken in Textform erfolgen. Der Vorrang individuell getroffener Vereinbarungen bleibt unberührt.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein, bleibt der Vertrag im Übrigen grundsätzlich wirksam; an die Stelle der betreffenden Klausel treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: 21. September 2026
Niklas König – Leadflow
Im Melchersfeld 42
41468 Neuss
E-Mail: info@leadflow-agentur.de